Ausschreibungen in Schleswig-Holstein
Öffentliche Aufträge in Agethorst .
(Angezeigt werden die 200 aktuellsten Bekanntmachungen.)Aktuell sind 77 Ausschreibungen in Agethorst und Umgebung erhältlich.
Um die Ergebnisse Ihrer Abfrage anzuzeigen, fordern Sie Ihren kostenlosen Testzugang an.
Abgelaufene Ausschreibungen bzw. Bekanntmachungen aus Agethorst und Umgebung :
(Angezeigt werden die letzten 5 Bekanntmachungen)
|
|||||
| |||||
|
| ||||
|
| ||||
| |||||
| |||||
|
Vollständiger Bekanntmachungstext
|
|
a) Auftraggeber: Zweckverband Breitbandversorgung Steinburg über den Kreis Steinburg, Der Landrat, Postfach 1632, 25506 Itzehoe, Tel. 0 48 21 / 69 - 371, Fax 0 48 21 /69 - 476, E-Mail: naumann@steinburg.de. b)Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit öffentlichen Teilnahmewettbewerb gem. § 3 EG(3) VOL. Das Vergabeverfahren wird für alle Leistungen als einheitliches Verhandlungsverfahren mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme nach § 3 EG, Absatz 3b VOL Teil A, in Verbindung mit § 3 EG, Absatz 6 VOL Teil A geführt. Voraussetzung für die Teilnahme sind die in III.2 angeführten Bedingungen sowie die vollständige Vorlage der geforderten Unterlagen/Nachweise. c) Art, Umfang und Ort der Leistung: Maßnahme: Flächendeckende Breitbandversorgung im Kreis Steinburg. Der Zweckverband Breitbandversorgung Steinburg beabsichtigt, ein zukunftsweisendes Breitbandnetz (Next-Generation- Access-Netz; NGA-Netz) realisieren zu lassen. Grundlage hierfür ist die Rahmenregelung der Bundesregierung zur Bereitstellung von Leerrohren (Kabelschutzrohren) durch die öffentliche Hand zur Herstellung einer flächendeckenden Breitbandversorgung ( Bundesrahmenregelung Leerrohre ) in der von der Kommission am 8. Juni 2011 genehmigten und ergänzten Fassung der ursprünglich am 12.07.2010 genehmigten Regelung. Das Umsetzungsmodell sieht im Kern vor, dass ein Bieter die Leistungen für Planung, Bau, Betrieb und Dienste für das Ausschreibungsgebiet übernimmt. Der Bieter übernimmt auch die Planung und den Bau der passiven Infrastruktur (Leerrohre, Glasfaser), jedoch im Auftrag und auf Rechnung des Zweckverbandes. Das passive Netz wird an den Bieter verpachtet. Die Erwartung des Zweckverbandes ist es, ein attraktives Angebot an Endkundenprodukten zu bekommen. Es sollen Mehrfachnutzungen wie Telefon, Internet und TV angeboten werden. Die finanziellen Mittel für den passiven Ausbau (betriebsfertige passive Infrastruktur) werden von dem Zweckverband bereitgestellt. Das passive Netz soll im Eigentum des Zweckverbandes verbleiben und an den Bieter verpachtet werden. Es wird eine Mindestversorgung mit 25 Mbit/s angestrebt, es obliegt dem Netzbetreiber auch größere Bandbreiten anzubieten bzw. zu realisieren. Das Ziel ist auch in einem Phasenmodell vorstellbar, das mehrere Ausbaustufen und Schritte - evtl. mit alternativer Technik - beinhaltet. Weiter wird angestrebt, möglichst viele Haushalte und Gewerbebetriebe zu erreichen. Die passive und aktive Infrastruktur soll so ausgelegt werden, dass auch größere Bandbreiten möglich sind, der Netzbetreiber soll hierzu in seinem Angebot die Upgrade-Fähigkeit des Netzes angeben. Es ist eine Teilung des Projektes in 7 Lose vorgesehen, die Lose entsprechen den jeweiligen Amtsbereichen im Kreis Steinburg. In dem Zweckverband Breitbandversorgung Steinburg sind 102 Gemeinden organisiert. Die Breitbandversorgung soll für 97 der Mitgliedsgemeinden des Zweckverbandes erfolgen. Für die ca. 75.814 Einwohner (ca. 35.251 Haushalte) stellt sich die Versorgungssituation mit Breitband sehr unterschiedlich dar. Durch den geringen DSL- Ausbau im Kreis Steinburg ergibt sich für 72 Mitgliedsgemeinden eine Unterversorgung im Breitbandausbau von |
|
|||||
| |||||
|
| ||||
|
| ||||
| |||||
| |||||
|
Vollständiger Bekanntmachungstext
|
|
a) Auftraggeber: Zweckverband Breitbandversorgung Steinburg über den Kreis Steinburg, Der Landrat, Postfach 1632, 25506 Itzehoe, Tel. 0 48 21 / 69 - 371, Fax 0 48 21 /69 - 476, E-Mail: naumann@steinburg.de. b)Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit öffentlichen Teilnahmewettbewerb gem. § 3 EG(3) VOL. Das Vergabeverfahren wird für alle Leistungen als einheitliches Verhandlungsverfahren mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme nach § 3 EG, Absatz 3b VOL Teil A, in Verbindung mit § 3 EG, Absatz 6 VOL Teil A geführt. Voraussetzung für die Teilnahme sind die in III.2 angeführten Bedingungen sowie die vollständige Vorlage der geforderten Unterlagen/Nachweise. c) Art, Umfang und Ort der Leistung: Maßnahme: Flächendeckende Breitbandversorgung im Kreis Steinburg. Der Zweckverband Breitbandversorgung Steinburg beabsichtigt, ein zukunftsweisendes Breitbandnetz (Next-Generation- Access-Netz; NGA-Netz) realisieren zu lassen. Grundlage hierfür ist die Rahmenregelung der Bundesregierung zur Bereitstellung von Leerrohren (Kabelschutzrohren) durch die öffentliche Hand zur Herstellung einer flächendeckenden Breitbandversorgung ( Bundesrahmenregelung Leerrohre ) in der von der Kommission am 8. Juni 2011 genehmigten und ergänzten Fassung der ursprünglich am 12.07.2010 genehmigten Regelung. Das Umsetzungsmodell sieht im Kern vor, dass ein Bieter die Leistungen für Planung, Bau, Betrieb und Dienste für das Ausschreibungsgebiet übernimmt. Der Bieter übernimmt auch die Planung und den Bau der passiven Infrastruktur (Leerrohre, Glasfaser), jedoch im Auftrag und auf Rechnung des Zweckverbandes. Das passive Netz wird an den Bieter verpachtet. Die Erwartung des Zweckverbandes ist es, ein attraktives Angebot an Endkundenprodukten zu bekommen. Es sollen Mehrfachnutzungen wie Telefon, Internet und TV angeboten werden. Die finanziellen Mittel für den passiven Ausbau (betriebsfertige passive Infrastruktur) werden von dem Zweckverband bereitgestellt. Das passive Netz soll im Eigentum des Zweckverbandes verbleiben und an den Bieter verpachtet werden. Es wird eine Mindestversorgung mit 25 Mbit/s angestrebt, es obliegt dem Netzbetreiber auch größere Bandbreiten anzubieten bzw. zu realisieren. Das Ziel ist auch in einem Phasenmodell vorstellbar, das mehrere Ausbaustufen und Schritte - evtl. mit alternativer Technik - beinhaltet. Weiter wird angestrebt, möglichst viele Haushalte und Gewerbebetriebe zu erreichen. Die passive und aktive Infrastruktur soll so ausgelegt werden, dass auch größere Bandbreiten möglich sind, der Netzbetreiber soll hierzu in seinem Angebot die Upgrade-Fähigkeit des Netzes angeben. Es ist eine Teilung des Projektes in 7 Lose vorgesehen, die Lose entsprechen den jeweiligen Amtsbereichen im Kreis Steinburg. In dem Zweckverband Breitbandversorgung Steinburg sind 102 Gemeinden organisiert. Die Breitbandversorgung soll für 97 der Mitgliedsgemeinden des Zweckverbandes erfolgen. Für die ca. 75.814 Einwohner (ca. 35.251 Haushalte) stellt sich die Versorgungssituation mit Breitband sehr unterschiedlich dar. Durch den geringen DSL- Ausbau im Kreis Steinburg ergibt sich für 72 Mitgliedsgemeinden eine Unterversorgung im Breitbandausbau von |
|
|||||
| |||||
|
| ||||
|
| ||||
| |||||
| |||||
|
Vollständiger Bekanntmachungstext
|
|
a) Auftraggeber: Zweckverband Breitbandversorgung Steinburg über den Kreis Steinburg, Der Landrat, Postfach 1632, 25506 Itzehoe, Tel. 0 48 21 / 69 - 371, Fax 0 48 21 /69 - 476, E-Mail: naumann@steinburg.de. b)Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit öffentlichen Teilnahmewettbewerb gem. § 3 EG(3) VOL. Das Vergabeverfahren wird für alle Leistungen als einheitliches Verhandlungsverfahren mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme nach § 3 EG, Absatz 3b VOL Teil A, in Verbindung mit § 3 EG, Absatz 6 VOL Teil A geführt. Voraussetzung für die Teilnahme sind die in III.2 angeführten Bedingungen sowie die vollständige Vorlage der geforderten Unterlagen/Nachweise. c) Art, Umfang und Ort der Leistung: Maßnahme: Flächendeckende Breitbandversorgung im Kreis Steinburg. Der Zweckverband Breitbandversorgung Steinburg beabsichtigt, ein zukunftsweisendes Breitbandnetz (Next-Generation- Access-Netz; NGA-Netz) realisieren zu lassen. Grundlage hierfür ist die Rahmenregelung der Bundesregierung zur Bereitstellung von Leerrohren (Kabelschutzrohren) durch die öffentliche Hand zur Herstellung einer flächendeckenden Breitbandversorgung ( Bundesrahmenregelung Leerrohre ) in der von der Kommission am 8. Juni 2011 genehmigten und ergänzten Fassung der ursprünglich am 12.07.2010 genehmigten Regelung. Das Umsetzungsmodell sieht im Kern vor, dass ein Bieter die Leistungen für Planung, Bau, Betrieb und Dienste für das Ausschreibungsgebiet übernimmt. Der Bieter übernimmt auch die Planung und den Bau der passiven Infrastruktur (Leerrohre, Glasfaser), jedoch im Auftrag und auf Rechnung des Zweckverbandes. Das passive Netz wird an den Bieter verpachtet. Die Erwartung des Zweckverbandes ist es, ein attraktives Angebot an Endkundenprodukten zu bekommen. Es sollen Mehrfachnutzungen wie Telefon, Internet und TV angeboten werden. Die finanziellen Mittel für den passiven Ausbau (betriebsfertige passive Infrastruktur) werden von dem Zweckverband bereitgestellt. Das passive Netz soll im Eigentum des Zweckverbandes verbleiben und an den Bieter verpachtet werden. Es wird eine Mindestversorgung mit 25 Mbit/s angestrebt, es obliegt dem Netzbetreiber auch größere Bandbreiten anzubieten bzw. zu realisieren. Das Ziel ist auch in einem Phasenmodell vorstellbar, das mehrere Ausbaustufen und Schritte - evtl. mit alternativer Technik - beinhaltet. Weiter wird angestrebt, möglichst viele Haushalte und Gewerbebetriebe zu erreichen. Die passive und aktive Infrastruktur soll so ausgelegt werden, dass auch größere Bandbreiten möglich sind, der Netzbetreiber soll hierzu in seinem Angebot die Upgrade-Fähigkeit des Netzes angeben. Es ist eine Teilung des Projektes in 7 Lose vorgesehen, die Lose entsprechen den jeweiligen Amtsbereichen im Kreis Steinburg. In dem Zweckverband Breitbandversorgung Steinburg sind 102 Gemeinden organisiert. Die Breitbandversorgung soll für 97 der Mitgliedsgemeinden des Zweckverbandes erfolgen. Für die ca. 75.814 Einwohner (ca. 35.251 Haushalte) stellt sich die Versorgungssituation mit Breitband sehr unterschiedlich dar. Durch den geringen DSL- Ausbau im Kreis Steinburg ergibt sich für 72 Mitgliedsgemeinden eine Unterversorgung im Breitbandausbau von |
|
|||||
| |||||
|
| ||||
|
| ||||
| |||||
| |||||
|
Vollständiger Bekanntmachungstext
|
|
a) Auftraggeber: Zweckverband Breitbandversorgung Steinburg über den Kreis Steinburg, Der Landrat, Postfach 1632, 25506 Itzehoe, Tel. 0 48 21 / 69 - 371, Fax 0 48 21 /69 - 476, E-Mail: naumann@steinburg.de. b)Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit öffentlichen Teilnahmewettbewerb gem. § 3 EG(3) VOL. Das Vergabeverfahren wird für alle Leistungen als einheitliches Verhandlungsverfahren mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme nach § 3 EG, Absatz 3b VOL Teil A, in Verbindung mit § 3 EG, Absatz 6 VOL Teil A geführt. Voraussetzung für die Teilnahme sind die in III.2 angeführten Bedingungen sowie die vollständige Vorlage der geforderten Unterlagen/Nachweise. c) Art, Umfang und Ort der Leistung: Maßnahme: Flächendeckende Breitbandversorgung im Kreis Steinburg. Der Zweckverband Breitbandversorgung Steinburg beabsichtigt, ein zukunftsweisendes Breitbandnetz (Next-Generation- Access-Netz; NGA-Netz) realisieren zu lassen. Grundlage hierfür ist die Rahmenregelung der Bundesregierung zur Bereitstellung von Leerrohren (Kabelschutzrohren) durch die öffentliche Hand zur Herstellung einer flächendeckenden Breitbandversorgung ( Bundesrahmenregelung Leerrohre ) in der von der Kommission am 8. Juni 2011 genehmigten und ergänzten Fassung der ursprünglich am 12.07.2010 genehmigten Regelung. Das Umsetzungsmodell sieht im Kern vor, dass ein Bieter die Leistungen für Planung, Bau, Betrieb und Dienste für das Ausschreibungsgebiet übernimmt. Der Bieter übernimmt auch die Planung und den Bau der passiven Infrastruktur (Leerrohre, Glasfaser), jedoch im Auftrag und auf Rechnung des Zweckverbandes. Das passive Netz wird an den Bieter verpachtet. Die Erwartung des Zweckverbandes ist es, ein attraktives Angebot an Endkundenprodukten zu bekommen. Es sollen Mehrfachnutzungen wie Telefon, Internet und TV angeboten werden. Die finanziellen Mittel für den passiven Ausbau (betriebsfertige passive Infrastruktur) werden von dem Zweckverband bereitgestellt. Das passive Netz soll im Eigentum des Zweckverbandes verbleiben und an den Bieter verpachtet werden. Es wird eine Mindestversorgung mit 25 Mbit/s angestrebt, es obliegt dem Netzbetreiber auch größere Bandbreiten anzubieten bzw. zu realisieren. Das Ziel ist auch in einem Phasenmodell vorstellbar, das mehrere Ausbaustufen und Schritte - evtl. mit alternativer Technik - beinhaltet. Weiter wird angestrebt, möglichst viele Haushalte und Gewerbebetriebe zu erreichen. Die passive und aktive Infrastruktur soll so ausgelegt werden, dass auch größere Bandbreiten möglich sind, der Netzbetreiber soll hierzu in seinem Angebot die Upgrade-Fähigkeit des Netzes angeben. Es ist eine Teilung des Projektes in 7 Lose vorgesehen, die Lose entsprechen den jeweiligen Amtsbereichen im Kreis Steinburg. In dem Zweckverband Breitbandversorgung Steinburg sind 102 Gemeinden organisiert. Die Breitbandversorgung soll für 97 der Mitgliedsgemeinden des Zweckverbandes erfolgen. Für die ca. 75.814 Einwohner (ca. 35.251 Haushalte) stellt sich die Versorgungssituation mit Breitband sehr unterschiedlich dar. Durch den geringen DSL- Ausbau im Kreis Steinburg ergibt sich für 72 Mitgliedsgemeinden eine Unterversorgung im Breitbandausbau von |
|
|||||
| |||||
|
| ||||
|
| ||||
| |||||
| |||||
|
Vollständiger Bekanntmachungstext
|
|
a) Auftraggeber: Zweckverband Breitbandversorgung Steinburg über den Kreis Steinburg, Der Landrat, Postfach 1632, 25506 Itzehoe, Tel. 0 48 21 / 69 - 371, Fax 0 48 21 /69 - 476, E-Mail: naumann@steinburg.de. b)Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit öffentlichen Teilnahmewettbewerb gem. § 3 EG(3) VOL. Das Vergabeverfahren wird für alle Leistungen als einheitliches Verhandlungsverfahren mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme nach § 3 EG, Absatz 3b VOL Teil A, in Verbindung mit § 3 EG, Absatz 6 VOL Teil A geführt. Voraussetzung für die Teilnahme sind die in III.2 angeführten Bedingungen sowie die vollständige Vorlage der geforderten Unterlagen/Nachweise. c) Art, Umfang und Ort der Leistung: Maßnahme: Flächendeckende Breitbandversorgung im Kreis Steinburg. Der Zweckverband Breitbandversorgung Steinburg beabsichtigt, ein zukunftsweisendes Breitbandnetz (Next-Generation- Access-Netz; NGA-Netz) realisieren zu lassen. Grundlage hierfür ist die Rahmenregelung der Bundesregierung zur Bereitstellung von Leerrohren (Kabelschutzrohren) durch die öffentliche Hand zur Herstellung einer flächendeckenden Breitbandversorgung ( Bundesrahmenregelung Leerrohre ) in der von der Kommission am 8. Juni 2011 genehmigten und ergänzten Fassung der ursprünglich am 12.07.2010 genehmigten Regelung. Das Umsetzungsmodell sieht im Kern vor, dass ein Bieter die Leistungen für Planung, Bau, Betrieb und Dienste für das Ausschreibungsgebiet übernimmt. Der Bieter übernimmt auch die Planung und den Bau der passiven Infrastruktur (Leerrohre, Glasfaser), jedoch im Auftrag und auf Rechnung des Zweckverbandes. Das passive Netz wird an den Bieter verpachtet. Die Erwartung des Zweckverbandes ist es, ein attraktives Angebot an Endkundenprodukten zu bekommen. Es sollen Mehrfachnutzungen wie Telefon, Internet und TV angeboten werden. Die finanziellen Mittel für den passiven Ausbau (betriebsfertige passive Infrastruktur) werden von dem Zweckverband bereitgestellt. Das passive Netz soll im Eigentum des Zweckverbandes verbleiben und an den Bieter verpachtet werden. Es wird eine Mindestversorgung mit 25 Mbit/s angestrebt, es obliegt dem Netzbetreiber auch größere Bandbreiten anzubieten bzw. zu realisieren. Das Ziel ist auch in einem Phasenmodell vorstellbar, das mehrere Ausbaustufen und Schritte - evtl. mit alternativer Technik - beinhaltet. Weiter wird angestrebt, möglichst viele Haushalte und Gewerbebetriebe zu erreichen. Die passive und aktive Infrastruktur soll so ausgelegt werden, dass auch größere Bandbreiten möglich sind, der Netzbetreiber soll hierzu in seinem Angebot die Upgrade-Fähigkeit des Netzes angeben. Es ist eine Teilung des Projektes in 7 Lose vorgesehen, die Lose entsprechen den jeweiligen Amtsbereichen im Kreis Steinburg. In dem Zweckverband Breitbandversorgung Steinburg sind 102 Gemeinden organisiert. Die Breitbandversorgung soll für 97 der Mitgliedsgemeinden des Zweckverbandes erfolgen. Für die ca. 75.814 Einwohner (ca. 35.251 Haushalte) stellt sich die Versorgungssituation mit Breitband sehr unterschiedlich dar. Durch den geringen DSL- Ausbau im Kreis Steinburg ergibt sich für 72 Mitgliedsgemeinden eine Unterversorgung im Breitbandausbau von |
Zurück