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  sonstige Leistungen: Breitbandversorgung  
Veröffentlichungsdatum:15.03.2010
Auftragsart:Dienstleistungsauftrag
Angebotsfrist:23.04.2010
Region:DE: Löbau-Zittau
I.D.:5497898
Art der Bekanntmachung:Ausschreibung
Kurzbeschreibung: Leistungsbeschreibung: Derzeit prüft die Gemeinde Hammerstedt mit insgesamt 86 Haushalten, davon 70 Interessenten, und 11 kommerziellen Nutzern, davon 8 Interessenten, für die Bereitstellung einer flächendeckenden Breitbandversorgung, ob unter den Marktteilnehmern und Telekommunikationsdiensteanbietern das Interesse besteht, Breitbandteilnehmeranschlüsse zum Internet mit einer Übertragungsgeschwindigkeit von mindestens 2 000 kBit/s (Download) anzubieten. Das Angebot dieser Anschlüsse mit der geforderten Mindestübertragungsgeschwindigkeit muss nach Möglichkeit jedem privaten Haushalt sowie jeder sonstigen Institution und jedem gewerblichen Nachfrager zur Verfügung stehen. Höhere Übertragungsgeschwindigkeiten sind willkommen und können ggf. auch nur für einen Teil der Anschlussnehmer angeboten werden. Gegebenenfalls bei der Gemeindeverwaltung Hammerstedt vorliegende Daten zu möglichen Bedarfsprognosen werden von o. a. Ansprechpartnern auf Nachfrage mitgeteilt. Eine Aufstellung mit näheren Informationen über möglicherweise zur Verfügung stehende Infrastruktureinrichtungen wie Leerrohre, mitzunutzende Masten, Grundstücke/Gebäude (mit Stromversorgung) oder ggf. geplante Bauvorhaben etc. auf dem Gebiet der Gemeinde Hammerstedt oder sonstigen relevanten Informationen kann von o. a. Ansprechpartnern auf Nachfrage zur Verfügung gestellt werden. Ergibt sich für den Bewerber ein Fehlbetrag zwischen den Investi- tionskosten und der Wirtschaftlichkeitsschwelle, so stellt die Kommune eine finanzielle Förderung dieser Wirtschaftlichkeitslücke nach Maßgabe der Bedingungen der Förderrichtlinie Breitbandversorgung ländlicher Räume des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt in Aussicht. Dazu müssen die Bewerber einen offenen Zugang zu ihrer (Netz-) Infrastruktur gewähren (Open Access). Für die Realisierung einer Antragstellung der Gemeinde in vorgenanntem Förderprogramm ist der finanzielle Zuschussbedarf durch den Telekommunikationsanbieter anhand einer Wirtschaftlichkeitsberechnung nachvollziehbar nachzuweisen. (Vorgaben für den Nachweis der Wirtschaftlichkeitslücke stehen unter www.thueringen-online.de, "Menüpunkt Beratung und Förderung", bereit). Die Interessenten haben alle relevanten Informationen, die für die Beurteilung im Rahmen des nichtförmlichen Interessenbekundungsverfahrens maßgeblich sein können, mit anzugeben. Hierzu gehören u. a. Übersichtspläne des Vorhabens sowie eine Beschreibung der technischen Lösung. Die Maßnahme soll möglichst zügig umgesetzt werden. Die Anbieter haben darzustellen, in welchem Zeitraum die Maßnahme umgesetzt werden kann. Ein Aufwandsersatz kann nicht gewährt werden.

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Vollständiger Bekanntmachungstext

Ausschreibungsbekanntmachung
Nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren

Es handelt sich um ein nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren in
Anlehnung an § 7 Abs. 2 BHO, nicht um eine Vorinformation im Sinne des
Vergaberechtes im Sinne der Richtlinie 18/2004/EG.
Aktenzeichen: 01-2010
Auftraggeber:
Name: Gemeinde Hammerstedt
Anschrift: 99441 Hammerstedt, Im Dorfe 14 a
Zu Händen: Herrn Bürgermeister Erich Roob
Telefon:
E-Mail: hammerstedt@gmx.de
Art des Verfahrens: Nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren
Frist zur Einreichung der Interessenbekundung:
23.04.2010, 12:00 Uhr
Leistungsbeschreibung:
Derzeit prüft die Gemeinde Hammerstedt mit insgesamt 86 Haushalten, davon 70
Interessenten, und 11 kommerziellen Nutzern, davon 8 Interessenten, für die
Bereitstellung einer flächendeckenden Breitbandversorgung, ob unter den
Marktteilnehmern und Tele­kommunikationsdiensteanbietern das Interesse besteht,
Breitbandteilnehmeranschlüsse zum Internet mit einer
Übertragungs­geschwindigkeit von mindestens 2 000 kBit/s (Download) anzubieten.
Das Angebot dieser Anschlüsse mit der geforderten
Mindestüber­tragungsgeschwindigkeit muss nach Möglichkeit jedem privaten
Haushalt sowie jeder sonstigen Institution und jedem gewerblichen Nachfrager zur
Verfügung stehen. Höhere Übertragungsgeschwindigkeiten sind willkommen und
können ggf. auch nur für einen Teil der Anschlussnehmer angeboten werden.
Gegebenenfalls bei der Gemeindeverwaltung Hammerstedt vorliegende Daten zu
möglichen Bedarfsprognosen werden von o. a. Ansprech­partnern auf Nachfrage
mitgeteilt. Eine Aufstellung mit nähe­ren Informationen über möglicherweise zur
Verfügung stehende Infrastruktureinrichtungen wie Leerrohre, mitzunutzende
Masten, Grundstücke/Gebäude (mit Stromversorgung) oder ggf. geplante
Bauvorhaben etc. auf dem Gebiet der Gemeinde Hammerstedt oder sonstigen
relevanten Informationen kann von o. a. Ansprechpartnern auf Nachfrage zur
Verfügung gestellt werden.
Ergibt sich für den Bewerber ein Fehlbetrag zwischen den Investi-
tionskosten und der Wirtschaftlichkeitsschwelle, so stellt die Kommune eine
finanzielle Förderung dieser Wirtschaftlichkeitslücke nach Maßgabe der
Bedingungen der Förderrichtlinie Breitbandversorgung ländlicher Räume des
Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt in Aussicht.
Dazu müssen die Bewerber einen offenen Zugang zu ihrer (Netz-)
Infrastruktur gewähren (Open Access).
Für die Realisierung einer Antragstellung der Gemeinde in vorgenanntem
Förderprogramm ist der finanzielle Zuschussbedarf durch den
Telekommunikationsanbieter anhand einer Wirtschaftlichkeitsberechnung
nachvollziehbar nachzuweisen.
(Vorgaben für den Nachweis der Wirtschaftlichkeitslücke stehen unter
www.thueringen-online.de, "Menüpunkt Beratung und Förderung", bereit).
Die Interessenten haben alle relevanten Informationen, die für die Beurteilung
im
Rahmen des nichtförmlichen Interessenbekundungsverfahrens maßgeblich sein
können, mit anzugeben. Hierzu gehören u. a. Übersichtspläne des Vorhabens
sowie eine Beschreibung der technischen Lösung.
Die Maßnahme soll möglichst zügig umgesetzt werden. Die Anbieter haben
darzustellen, in welchem Zeitraum die Maßnahme umgesetzt werden kann.
Ein Aufwandsersatz kann nicht gewährt werden.

Hammerstedt, 10.03.2010

Erich Roob
Bürgermeister

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