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Ausschreibungsbekanntmachung Nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren Es handelt sich um ein nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren in Anlehnung an § 7 Abs. 2 BHO, nicht um eine Vorinformation im Sinne des Vergaberechtes im Sinne der Richtlinie 18/2004/EG. Aktenzeichen: 01-2010 Auftraggeber: Name: Gemeinde Hammerstedt Anschrift: 99441 Hammerstedt, Im Dorfe 14 a Zu Händen: Herrn Bürgermeister Erich Roob Telefon: E-Mail: hammerstedt@gmx.de Art des Verfahrens: Nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren Frist zur Einreichung der Interessenbekundung: 23.04.2010, 12:00 Uhr Leistungsbeschreibung: Derzeit prüft die Gemeinde Hammerstedt mit insgesamt 86 Haushalten, davon 70 Interessenten, und 11 kommerziellen Nutzern, davon 8 Interessenten, für die Bereitstellung einer flächendeckenden Breitbandversorgung, ob unter den Marktteilnehmern und Telekommunikationsdiensteanbietern das Interesse besteht, Breitbandteilnehmeranschlüsse zum Internet mit einer Übertragungsgeschwindigkeit von mindestens 2 000 kBit/s (Download) anzubieten. Das Angebot dieser Anschlüsse mit der geforderten Mindestübertragungsgeschwindigkeit muss nach Möglichkeit jedem privaten Haushalt sowie jeder sonstigen Institution und jedem gewerblichen Nachfrager zur Verfügung stehen. Höhere Übertragungsgeschwindigkeiten sind willkommen und können ggf. auch nur für einen Teil der Anschlussnehmer angeboten werden. Gegebenenfalls bei der Gemeindeverwaltung Hammerstedt vorliegende Daten zu möglichen Bedarfsprognosen werden von o. a. Ansprechpartnern auf Nachfrage mitgeteilt. Eine Aufstellung mit näheren Informationen über möglicherweise zur Verfügung stehende Infrastruktureinrichtungen wie Leerrohre, mitzunutzende Masten, Grundstücke/Gebäude (mit Stromversorgung) oder ggf. geplante Bauvorhaben etc. auf dem Gebiet der Gemeinde Hammerstedt oder sonstigen relevanten Informationen kann von o. a. Ansprechpartnern auf Nachfrage zur Verfügung gestellt werden. Ergibt sich für den Bewerber ein Fehlbetrag zwischen den Investi- tionskosten und der Wirtschaftlichkeitsschwelle, so stellt die Kommune eine finanzielle Förderung dieser Wirtschaftlichkeitslücke nach Maßgabe der Bedingungen der Förderrichtlinie Breitbandversorgung ländlicher Räume des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt in Aussicht. Dazu müssen die Bewerber einen offenen Zugang zu ihrer (Netz-) Infrastruktur gewähren (Open Access). Für die Realisierung einer Antragstellung der Gemeinde in vorgenanntem Förderprogramm ist der finanzielle Zuschussbedarf durch den Telekommunikationsanbieter anhand einer Wirtschaftlichkeitsberechnung nachvollziehbar nachzuweisen. (Vorgaben für den Nachweis der Wirtschaftlichkeitslücke stehen unter www.thueringen-online.de, "Menüpunkt Beratung und Förderung", bereit). Die Interessenten haben alle relevanten Informationen, die für die Beurteilung im Rahmen des nichtförmlichen Interessenbekundungsverfahrens maßgeblich sein können, mit anzugeben. Hierzu gehören u. a. Übersichtspläne des Vorhabens sowie eine Beschreibung der technischen Lösung. Die Maßnahme soll möglichst zügig umgesetzt werden. Die Anbieter haben darzustellen, in welchem Zeitraum die Maßnahme umgesetzt werden kann. Ein Aufwandsersatz kann nicht gewährt werden. Hammerstedt, 10.03.2010 Erich Roob Bürgermeister |
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