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BEKANNTMACHUNG ÜBER VERGEBENE AUFTRÄGE
Bauauftrag
ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER
I.1)
NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N):
Landkreis Ostallgäu, Schwabenstraße 11, Kontakt Fachbereich Z 2 Liegenschaften, z. Hd. von Daniela Riedler, 87616 Marktoberdorf, DEUTSCHLAND. Tel. +49 8342911-361. E-Mail: vergabe@lra-oal.bayern.de . Fax +49 8342911-558.
Hauptadresse des Auftraggebers: www.ostallgaeu.de .
I.2)
ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN):
Regional- oder Lokalbehörde.
Allgemeine öffentliche Verwaltung.
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: Nein.
ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND
II.1)
BESCHREIBUNG
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber:
Erweiterung und Generalsanierung des Landratsamtes Ostallgäu - Fensterbauarbeiten.
II.1.2)
Art des Auftrags und Ort der Ausführung, der Lieferung bzw. der Dienstleistung:
Bauleistung.
Ausführung.
Hauptausführungsort, Hauptlieferort, Hauptort der Dienstleistung: Landratsamt Ostallgäu, Schwabenstraße 11, 87616 Marktoberdorf.
NUTS-Code DE27B.
II.1.3)
Gegenstand der Bekanntmachung:
II.1.4)
Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:
Fensterbauarbeiten.
II.1.5)
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV):
45215222.
II.1.6)
Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA):
Ja.
II.2)
ENDGÜLTIGER GESAMTWERT DES AUFTRAGS
II.2.1)
Endgültiger Gesamtwert des Auftrags:
ABSCHNITT IV: VERFAHREN
IV.1)
VERFAHRENSART
IV.1.1)
Verfahrensart:
Offenes Verfahren.
IV.2)
ZUSCHLAGSKRITERIEN
IV.2.1)
Zuschlagskriterien:
Niedrigster Preis.
IV.2.2)
Es wurde eine elektronische Auktion durchgeführt:
Ja.
IV.3)
VERWALTUNGSINFORMATIONEN
IV.3.1)
Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
LK_OAL-2009-0031.
IV.3.2)
Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags:
Bekanntmachungsnummer im ABl: 2009/S 61-087466 vom 28.3.2009
Bekanntmachungsnummer im ABl: 2009/S 225-322765 vom 21.11.2009.
ABSCHNITT V: AUFTRAGSVERGABE
AUFTRAGS-NR.: 1
BEZEICHNUNG: Erweiterung und Generalsanierung des Landratsamtes Ostallgäu - Fensterbauarbeiten.
V.1)
Tag der Auftragsvergabe:
1.3.2010.
V.2)
ZAHL DER EINGEGANGENEN ANGEBOTE:
8.
V.3)
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, an den der Auftrag vergeben wurde:
Etter Fenstertechnik GmbH & Co KG, Täbinger Straße 48, 72348 Rosenfeld, DEUTSCHLAND. E-Mail: etter.fenstertechnik@t-online.de . Tel. +49 7428524.
V.4)
ANGABEN ZUM AUFTRAGSWERT
V.5)
ES KÖNNEN UNTERAUFTRÄGE/SUBAUFTRÄGE VERGEBEN WERDEN:
Nein.
ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
VI.1)
AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD:
Nein.
VI.2)
SONSTIGE INFORMATIONEN:
VI.3)
RECHTSBEHELFSVERFAHREN/NACHPRÜFUNGSVERFAHREN:
VI.3.1)
Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren:
Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, 80534 München, DEUTSCHLAND. E-Mail: vergabekammer.suedbayern@vg-m.bayern.de . Tel. +49 895143-647. Fax +49 895143-767.
VI.3.2)
Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gem. § 107 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, sofern:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Auftragserteilung: nach Ablauf der Informations- und Wartepflicht gem. § 101 a GWB:
— 15 Kalendertage nach Absendung der Information gem. § 101 a GWB,
— 10 Kalendertage bei Versand der Information gem. § 101 a GWB per Fax oder auf elektronischem Weg.
Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
VI.3.3)
Stelle, bei der Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erhältlich sind:
VI.4)
TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG:
4.3.2010.
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Orignaler Bekanntmachungstext |
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BEKANNTMACHUNG ÜBER VERGEBENE AUFTRÄGE
Bauauftrag
ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER
I.1)
NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N):
Landkreis Ostallgäu, Schwabenstraße 11, Kontakt Fachbereich Z 2 Liegenschaften, z. Hd. von Daniela Riedler, 87616 Marktoberdorf, DEUTSCHLAND. Tel. +49 8342911-361. E-Mail: vergabe@lra-oal.bayern.de. Fax +49 8342911-558.
Hauptadresse des Auftraggebers: www.ostallgaeu.de.
I.2)
ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN):
Regional- oder Lokalbehörde.
Allgemeine öffentliche Verwaltung.
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: Nein.
ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND
II.1)
BESCHREIBUNG
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber:
Erweiterung und Generalsanierung des Landratsamtes Ostallgäu - Fensterbauarbeiten.
II.1.2)
Art des Auftrags und Ort der Ausführung, der Lieferung bzw. der Dienstleistung:
Bauleistung.
Ausführung.
Hauptausführungsort, Hauptlieferort, Hauptort der Dienstleistung: Landratsamt Ostallgäu, Schwabenstraße 11, 87616 Marktoberdorf.
NUTS-Code DE27B.
II.1.3)
Gegenstand der Bekanntmachung:
II.1.4)
Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:
Fensterbauarbeiten.
II.1.5)
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV):
45215222.
II.1.6)
Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA):
Ja.
II.2)
ENDGÜLTIGER GESAMTWERT DES AUFTRAGS
II.2.1)
Endgültiger Gesamtwert des Auftrags:
ABSCHNITT IV: VERFAHREN
IV.1)
VERFAHRENSART
IV.1.1)
Verfahrensart:
Offenes Verfahren.
IV.2)
ZUSCHLAGSKRITERIEN
IV.2.1)
Zuschlagskriterien:
Niedrigster Preis.
IV.2.2)
Es wurde eine elektronische Auktion durchgeführt:
Ja.
IV.3)
VERWALTUNGSINFORMATIONEN
IV.3.1)
Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
LK_OAL-2009-0031.
IV.3.2)
Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags:
Bekanntmachungsnummer im ABl: 2009/S 61-087466 vom 28.3.2009
Bekanntmachungsnummer im ABl: 2009/S 225-322765 vom 21.11.2009.
ABSCHNITT V: AUFTRAGSVERGABE
AUFTRAGS-NR.: 1
BEZEICHNUNG: Erweiterung und Generalsanierung des Landratsamtes Ostallgäu - Fensterbauarbeiten.
V.1)
Tag der Auftragsvergabe:
1.3.2010.
V.2)
ZAHL DER EINGEGANGENEN ANGEBOTE:
8.
V.3)
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, an den der Auftrag vergeben wurde:
Etter Fenstertechnik GmbH & Co KG, Täbinger Straße 48, 72348 Rosenfeld, DEUTSCHLAND. E-Mail: etter.fenstertechnik@t-online.de. Tel. +49 7428524.
V.4)
ANGABEN ZUM AUFTRAGSWERT
V.5)
ES KÖNNEN UNTERAUFTRÄGE/SUBAUFTRÄGE VERGEBEN WERDEN:
Nein.
ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
VI.1)
AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD:
Nein.
VI.2)
SONSTIGE INFORMATIONEN:
VI.3)
RECHTSBEHELFSVERFAHREN/NACHPRÜFUNGSVERFAHREN:
VI.3.1)
Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren:
Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, 80534 München, DEUTSCHLAND. E-Mail: vergabekammer.suedbayern@vg-m.bayern.de. Tel. +49 895143-647. Fax +49 895143-767.
VI.3.2)
Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gem. § 107 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, sofern:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Auftragserteilung: nach Ablauf der Informations- und Wartepflicht gem. § 101 a GWB:
— 15 Kalendertage nach Absendung der Information gem. § 101 a GWB,
— 10 Kalendertage bei Versand der Information gem. § 101 a GWB per Fax oder auf elektronischem Weg.
Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
VI.3.3)
Stelle, bei der Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erhältlich sind:
VI.4)
TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG:
4.3.2010.
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