nachträgliche Grundstücksanschlussleitungen, Bocholt Die Stadt Bocholt schreibt folgende Arbeiten nach VOB öffentlich aus: Kanalisationsarbeiten nachträgliche Grundstücksanschlussleitungen 2010/2011, Bocholt Die Stadt Bocholt schreibt folgende Arbeiten nach VOB öffentlich aus: Auftraggeber: Stadt Bocholt, Berliner Platz 1, 46395 Bocholt, Tel. 02871/2463-41, Fax: 02871/953-190 Objekt: nachträgliche Grundstücksanschlussleitungen 2010/2011 Gewerk: Kanalisationsarbeiten Hauptpositionen: Die nachfolgenden Mengen sind für 1 Jahr kalkuliert: 240 m Rohrleitungen DN 100 bis DN 250 in PP bzw. Stz. liefern und verlegen 410 m³ Bodenaushub in verschiedenen Tiefen 262 Stück Formstücke verschiedener Art und Durchmesser einbauen 260 m² Pflaster aufnehmen und wiederherstellen Submissionstermin: 09. April 2010, 9.30 Uhr Schutzgebühr: 11,00 Euro Bei Zusendung der Ausschreibung wird 1,50 Euro Versandkostenanteil auf die Schutzgebühr aufgeschlagen. Die Ausschreibungsunterlagen sind beim Rechtsreferat, Berliner Platz 1, 46395 Bocholt zu erhalten bzw. schriftlich von leistungsfähigen Bewerbern anzufordern. Die Unterlagen werden nur gegen Beleg über die Einzahlung der Schutzgebühr (ggf. zuzüglich Versandkostenanteil) in vorgenannter Höhe auf das Konto der Stadtkasse Bocholt (Stadtsparkasse Bocholt, BLZ 42850035, Kontonummer 106575) unter Angabe des Buchungskontos 012512-459100/2 abgegeben bzw. versandt. Die Schutzgebühr wird nicht erstattet. Die Verdingungsunterlagen können kostenfrei bei www.vergabe.rib (nach einmaliger Anmeldegebühr i.H.v. 36 Euro) heruntergeladen und bearbeitet werden. Eignungsnachweise gem. § 8 Nr. 3 VOB/A sind auf Verlangen nachzuweisen. Zuschlags- und Bindefristen: 07. Mai 2010 Ausführungsfristen: Beginn: Mai 2010; Fertigstellung Dezember 2011 Vertragserfüllungsbürgschaft 5 % der Auftragssumme bzw. Abschlagszahlung bis 95 % der nachgewiesenen vertragsmäßigen Leistungen. Bürgschaft für Mängelansprüche 3 % der Abrechnungssumme. Zahlungsbedingungen gem. den zusätzlichen Vertragsbedingungen. Rechtsform einer Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertretern. Änderungsvorschläge oder Nebenangebote sind nicht zugelassen. Beschwerden wegen behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen sind zu richten an: Kreis Borken, Revision und Aufsicht, Burloer Str. 93, 46325 Borken Die Angebote sind in deutscher Sprache zu verfassen und in einem verschlossenen Umschlag mit Hinweis auf das Gewerk rechtzeitig bis zum oben angegebenen Submissionstermin dem Verhandlungsleiter im Rathaus, Raum Bocholt, Berliner Platz 1, 46395 Bocholt, vorzulegen. Bei der Verhandlung dürfen nur Bieter oder ihre Bevollmächtigten anwesend sein. Bocholt, 09. März 2010, Peter Nebelo, Bürgermeister |