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  Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen  
Veröffentlichungsdatum:13.03.2010
Auftragsart:Dienstleistungsauftrag
Angebotsfrist:26.03.2010
Region:DE: München, Kreisfreie Stadt
I.D.:5491885
Art der Bekanntmachung:Berichtigung / Widerruf
Kurzbeschreibung: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen, Dienstleistungen von Architekturbüros, Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen

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Vollständiger Bekanntmachungstext


Landeshauptstadt München, Sozialreferat Amt für Wohnen und Migration, Sozialreferat, über MGS Münchner Gesellschaft für Stadterneuerung mbH, Haager Str.5, Zentrale Vergabestelle, attn: Frau Zeller D-81671München. Tel. +49 8923333925. E-mail: a.zeller@mgs-muenchen.de. Fax +49 8923333987.

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 6.3.2010, 2010/S 46-068245)
Betr.:CPV: 71000000, 71200000, 71240000.
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen.
Dienstleistungen von Architekturbüros.
Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen.

Anstatt:

III.2.3. Technische Leistungsfähigkeit:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Referenzliste vergleichbarer Objekte, abgeschlossener Projekte § 13 (2) b,
— Technische Ausstattung § 13 (2) e: - Erklärung des Bewerbers über dessen Ausstattung, Geräte, techn. Ausrüstung, Softwareausstattung für diese DL, Datenaustauschformate u. ä,
— Qualität § 13 (2) f :- Beschreibung des Qualitätsmanagements, Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität (Aussagen zu allen Leistungsphasen 6 - 9),
— Verfügbarkeit - Erklärung zur Sicherstellung der Präsenz vor Ort,
— Derzeitige Auslastung - Angaben über die derzeit in Abwicklung befindlichen Projekte, aufgeteilt in Bausumme, öffentlich oder privater Auftraggeber, Anzahl der jeweiligen mit dem Projekt beschäftigten Mitarbeiter, aufgeteilt in Berufsgruppen, Ausführungszeiträume,
— Organigramm (§ 7 Nr. 3 und § 13 Nr. 2 Abs. a u.c VOF) in welcher die für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen /-team und techn. Leitung namentlich benannt und deren Befähigung sowie Entscheidungsbefugnis genannt wird (...).

muss es heißen:

III.2.3. Technische Leistungsfähigkeit:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Referenzliste vergleichbarer Objekte, abgeschlossener Projekte § 13 (2) b,
— Technische Ausstattung § 13 (2) e: - Erklärung des Bewerbers über dessen Ausstattung, Geräte, techn. Ausrüstung, Softwareausstattung für diese DL, Datenaustauschformate u. ä,
— Qualität § 13(2)f:- Beschreibung des Qualitätsmanagements, Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität,
— Verfügbarkeit - Erklärung zur Sicherstellung der Präsenz vor Ort,
— Derzeitige Auslastung - Angaben über die derzeit in Abwicklung befindlichen Projekte, aufgeteilt in Bausumme, öffentlich oder privater Auftraggeber, Anzahl der jeweiligen mit dem Projekt beschäftigten Mitarbeiter, aufgeteilt in Berufsgruppen, Ausführungszeiträume,
— Organigramm (§ 7 Nr. 3 und § 13 Nr. 2 Abs. a u.c VOF) in welcher die für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen /-team und techn. Leitung namentlich benannt und deren Befähigung sowie Entscheidungsbefugnis genannt wird (...).



Orignaler Bekanntmachungstext


Landeshauptstadt München, Sozialreferat Amt für Wohnen und Migration, Sozialreferat, über MGS Münchner Gesellschaft für Stadterneuerung mbH, Haager Str.5, Zentrale Vergabestelle, attn: Frau Zeller D-81671München. Tel. +49 8923333925. E-mail: a.zeller@mgs-muenchen.de. Fax +49 8923333987.

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 6.3.2010, 2010/S 46-068245)
Betr.:CPV: 71000000, 71200000, 71240000.
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen.
Dienstleistungen von Architekturbüros.
Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen.

Anstatt:

III.2.3. Technische Leistungsfähigkeit:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Referenzliste vergleichbarer Objekte, abgeschlossener Projekte § 13 (2) b,
— Technische Ausstattung § 13 (2) e: - Erklärung des Bewerbers über dessen Ausstattung, Geräte, techn. Ausrüstung, Softwareausstattung für diese DL, Datenaustauschformate u. ä,
— Qualität § 13 (2) f :- Beschreibung des Qualitätsmanagements, Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität (Aussagen zu allen Leistungsphasen 6 - 9),
— Verfügbarkeit - Erklärung zur Sicherstellung der Präsenz vor Ort,
— Derzeitige Auslastung - Angaben über die derzeit in Abwicklung befindlichen Projekte, aufgeteilt in Bausumme, öffentlich oder privater Auftraggeber, Anzahl der jeweiligen mit dem Projekt beschäftigten Mitarbeiter, aufgeteilt in Berufsgruppen, Ausführungszeiträume,
— Organigramm (§ 7 Nr. 3 und § 13 Nr. 2 Abs. a u.c VOF) in welcher die für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen /-team und techn. Leitung namentlich benannt und deren Befähigung sowie Entscheidungsbefugnis genannt wird (...).

muss es heißen:

III.2.3. Technische Leistungsfähigkeit:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Referenzliste vergleichbarer Objekte, abgeschlossener Projekte § 13 (2) b,
— Technische Ausstattung § 13 (2) e: - Erklärung des Bewerbers über dessen Ausstattung, Geräte, techn. Ausrüstung, Softwareausstattung für diese DL, Datenaustauschformate u. ä,
— Qualität § 13(2)f:- Beschreibung des Qualitätsmanagements, Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität,
— Verfügbarkeit - Erklärung zur Sicherstellung der Präsenz vor Ort,
— Derzeitige Auslastung - Angaben über die derzeit in Abwicklung befindlichen Projekte, aufgeteilt in Bausumme, öffentlich oder privater Auftraggeber, Anzahl der jeweiligen mit dem Projekt beschäftigten Mitarbeiter, aufgeteilt in Berufsgruppen, Ausführungszeiträume,
— Organigramm (§ 7 Nr. 3 und § 13 Nr. 2 Abs. a u.c VOF) in welcher die für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen /-team und techn. Leitung namentlich benannt und deren Befähigung sowie Entscheidungsbefugnis genannt wird (...).

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