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  Verkauf von Grundstücken  
Veröffentlichungsdatum:13.03.2010
Auftragsart:Bauauftrag
Angebotsfrist:-
Region:DE: Rastatt
I.D.:5491999
Art der Bekanntmachung:Vergebener Auftrag
Kurzbeschreibung: Verkauf von Grundstücken, Bau von Einkaufszentren, Bau von Geschäftsgebäuden

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Vollständiger Bekanntmachungstext

BEKANNTMACHUNG ÜBER VERGEBENE AUFTRÄGE
Bauauftrag
ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER
I.1)
NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N):
Stadt Gaggenau, Hauptstr. 71, Kontakt Stadtbauamt, Sanierungsstelle, z. Hd. von Frau Andrea Schmelzle, 76571 Gaggenau, DEUTSCHLAND. Tel. +49 7225962-665. E-Mail: a.schmelzle@gaggenau.de . Fax +49 7225962-377.
I.2)
ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN):
Regional- oder Lokalbehörde.
Allgemeine öffentliche Verwaltung.
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: Nein.
ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND
II.1)
BESCHREIBUNG
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber:
Einzelhandelsprojekt "Theodor-Bergmann-Straße", Gaggenau.
II.1.2)
Art des Auftrags und Ort der Ausführung, der Lieferung bzw. der Dienstleistung:
Bauleistung.
Erbringung einer Bauleistung, gleichgültig mit welchen Mitteln, gemäß den vom öffentlichen Auftraggeber genannten Erfordernissen.
Hauptausführungsort, Hauptlieferort, Hauptort der Dienstleistung: Gaggenau.
NUTS-Code DE124.
II.1.3)
Gegenstand der Bekanntmachung:
II.1.4)
Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:
Veräußerung von Grundstücksflächen im Zentrum der Stadt Gaggenau mit einer Größe von ca. 4 000 m² zur Realisierung eines Einzelhandelsprojekts, hier: Änderung der Stellplätze sowie Wegfall bisheriger Büro- und Innenhofflächen.
II.1.5)
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV):
70122100, 45213111, 45213110.
II.1.6)
Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA):
Nein.
II.2)
ENDGÜLTIGER GESAMTWERT DES AUFTRAGS
II.2.1)
Endgültiger Gesamtwert des Auftrags:
ABSCHNITT IV: VERFAHREN
IV.1)
VERFAHRENSART
IV.1.1)
Verfahrensart:
Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung der Vergabebekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union (für die Fälle, die unter den Buchstaben k) und l) in Anhang D aufgeführt sind).
Begründung für die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Vergabebekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union:
Sonstige Begründung der Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Vergabebekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
l) Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie.
Die Stadt Gaggenau hat Grundstücksflächen im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem europaweiten Teilnahmewettbewerb an den unter Ziff. V.3 der Bekanntmachung genannten Wirtschaftsteilnehmer mit der Verpflichtung veräußert, darauf ein Geschäftshaus mit Parkierungsanlage zu errichten. Bei der Detailplanung wurde entschieden, die Stellplätze nicht im 1. UG des Geschäftshauses, sondern im 1. und 2. OG des Geschäftshauses unterzubringen (entsprechend kommen bisherige Büro- sowie Innenhofflächen hierbei in Wegfall). Die Änderung, die hiermit bekannt gegeben wird, erfordert aus Sicht der Stadt Gaggenau keine erneute Durchführung eines europaweiten Vergabeverfahrens. Zum einen handelt es sich nach Ansicht der Stadt Gaggenau bei der Grundstücksveräußerung nicht um einen öffentlichen Bauauftrag bzw. Baukonzession. Unter II.1.2 wurden nur Angaben gemacht, da in dem Online-Formular eine der angegebenen Varianten angekreuzt werden muss. Daher bestand nach Ansicht der Stadt Gaggenau keine Verpflichtung zur Beachtung der EG-Vergabekoordinierungsrichtlinie (Richtlinie 2004/18/EG, ABL. EG L 134/114 vom 30.4.2004) sowie des im Vierten Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen geregelten Vergaberechts. Bestätigt wird dies durch die Schlussanträge in einem Vorabentscheidungsverfahren beim EuGH (Rs. C-415/08). Die Stadt Gaggenau hat nur vorsorglich entschieden, ein europaweites Vergabeverfahren durchzuführen. Hinzu kommt, dass es sich um eine unwesentliche Änderung handelt, die nach Ansicht der Stadt Gaggenau vergaberechtlich nicht relevant ist. Aus diesem Grund ist nach Ansicht der Stadt Gaggenau auch kein Nachprüfungsverfahren bei der unter VI.3.1 angegebenen Vergabekammer beim Regierungspräsidium Karlsruhe zulässig.
IV.2)
ZUSCHLAGSKRITERIEN
IV.2.1)
Zuschlagskriterien:
Wirtschaftlich günstigstes Angebot in Bezug auf folgende Kriterien:
1. keine. Gewichtung: 100.
IV.2.2)
Es wurde eine elektronische Auktion durchgeführt:
Nein.
IV.3)
VERWALTUNGSINFORMATIONEN
IV.3.1)
Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
IV.3.2)
Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags:
Auftragsbekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl: 2007/S 221-269208 vom 16.11.2007.
ABSCHNITT V: AUFTRAGSVERGABE
AUFTRAGS-NR.: 001
BEZEICHNUNG: Einzelhandelsprojekt "Theodor-Bergmann-Straße".
V.1)
Tag der Auftragsvergabe:
11.3.2010.
V.2)
ZAHL DER EINGEGANGENEN ANGEBOTE:
1.
V.3)
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, an den der Auftrag vergeben wurde:
SEPA, Projekt- und Entwicklungsgesellschaft im Städtebau mbH, Daimlerstr. 71-73, 70372 Stuttgart, DEUTSCHLAND.
V.4)
ANGABEN ZUM AUFTRAGSWERT
V.5)
ES KÖNNEN UNTERAUFTRÄGE/SUBAUFTRÄGE VERGEBEN WERDEN:
Ja. Wert oder Anteil des Auftrags, der an Dritte vergeben werden darf:
unbekannt.
ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
VI.1)
AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD:
Nein.
VI.2)
SONSTIGE INFORMATIONEN:
VI.3)
RECHTSBEHELFSVERFAHREN/NACHPRÜFUNGSVERFAHREN:
VI.3.1)
Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren:
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karl-Friedrich-Straße 17, 76133 Karlsruhe, DEUTSCHLAND. Tel. +49 721926-4049. Fax +49 721926-3985.
VI.3.2)
Einlegung von Rechtsbehelfen:
VI.3.3)
Stelle, bei der Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erhältlich sind:
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karl-Friedrich-Straße 17, 76133 Karlsruhe, DEUTSCHLAND. Tel. +49 721926-4049. Fax +49 721926-3985.
VI.4)
TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG:
11.3.2010.



Orignaler Bekanntmachungstext

BEKANNTMACHUNG ÜBER VERGEBENE AUFTRÄGE
Bauauftrag
ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER
I.1)
NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N):
Stadt Gaggenau, Hauptstr. 71, Kontakt Stadtbauamt, Sanierungsstelle, z. Hd. von Frau Andrea Schmelzle, 76571 Gaggenau, DEUTSCHLAND. Tel. +49 7225962-665. E-Mail: a.schmelzle@gaggenau.de. Fax +49 7225962-377.
I.2)
ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN):
Regional- oder Lokalbehörde.
Allgemeine öffentliche Verwaltung.
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: Nein.
ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND
II.1)
BESCHREIBUNG
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber:
Einzelhandelsprojekt "Theodor-Bergmann-Straße", Gaggenau.
II.1.2)
Art des Auftrags und Ort der Ausführung, der Lieferung bzw. der Dienstleistung:
Bauleistung.
Erbringung einer Bauleistung, gleichgültig mit welchen Mitteln, gemäß den vom öffentlichen Auftraggeber genannten Erfordernissen.
Hauptausführungsort, Hauptlieferort, Hauptort der Dienstleistung: Gaggenau.
NUTS-Code DE124.
II.1.3)
Gegenstand der Bekanntmachung:
II.1.4)
Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:
Veräußerung von Grundstücksflächen im Zentrum der Stadt Gaggenau mit einer Größe von ca. 4 000 m² zur Realisierung eines Einzelhandelsprojekts, hier: Änderung der Stellplätze sowie Wegfall bisheriger Büro- und Innenhofflächen.
II.1.5)
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV):
70122100, 45213111, 45213110.
II.1.6)
Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA):
Nein.
II.2)
ENDGÜLTIGER GESAMTWERT DES AUFTRAGS
II.2.1)
Endgültiger Gesamtwert des Auftrags:
ABSCHNITT IV: VERFAHREN
IV.1)
VERFAHRENSART
IV.1.1)
Verfahrensart:
Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung der Vergabebekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union (für die Fälle, die unter den Buchstaben k) und l) in Anhang D aufgeführt sind).
Begründung für die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Vergabebekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union:
Sonstige Begründung der Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Vergabebekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
l) Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie.
Die Stadt Gaggenau hat Grundstücksflächen im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem europaweiten Teilnahmewettbewerb an den unter Ziff. V.3 der Bekanntmachung genannten Wirtschaftsteilnehmer mit der Verpflichtung veräußert, darauf ein Geschäftshaus mit Parkierungsanlage zu errichten. Bei der Detailplanung wurde entschieden, die Stellplätze nicht im 1. UG des Geschäftshauses, sondern im 1. und 2. OG des Geschäftshauses unterzubringen (entsprechend kommen bisherige Büro- sowie Innenhofflächen hierbei in Wegfall). Die Änderung, die hiermit bekannt gegeben wird, erfordert aus Sicht der Stadt Gaggenau keine erneute Durchführung eines europaweiten Vergabeverfahrens. Zum einen handelt es sich nach Ansicht der Stadt Gaggenau bei der Grundstücksveräußerung nicht um einen öffentlichen Bauauftrag bzw. Baukonzession. Unter II.1.2 wurden nur Angaben gemacht, da in dem Online-Formular eine der angegebenen Varianten angekreuzt werden muss. Daher bestand nach Ansicht der Stadt Gaggenau keine Verpflichtung zur Beachtung der EG-Vergabekoordinierungsrichtlinie (Richtlinie 2004/18/EG, ABL. EG L 134/114 vom 30.4.2004) sowie des im Vierten Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen geregelten Vergaberechts. Bestätigt wird dies durch die Schlussanträge in einem Vorabentscheidungsverfahren beim EuGH (Rs. C-415/08). Die Stadt Gaggenau hat nur vorsorglich entschieden, ein europaweites Vergabeverfahren durchzuführen. Hinzu kommt, dass es sich um eine unwesentliche Änderung handelt, die nach Ansicht der Stadt Gaggenau vergaberechtlich nicht relevant ist. Aus diesem Grund ist nach Ansicht der Stadt Gaggenau auch kein Nachprüfungsverfahren bei der unter VI.3.1 angegebenen Vergabekammer beim Regierungspräsidium Karlsruhe zulässig.
IV.2)
ZUSCHLAGSKRITERIEN
IV.2.1)
Zuschlagskriterien:
Wirtschaftlich günstigstes Angebot in Bezug auf folgende Kriterien:
1. keine. Gewichtung: 100.
IV.2.2)
Es wurde eine elektronische Auktion durchgeführt:
Nein.
IV.3)
VERWALTUNGSINFORMATIONEN
IV.3.1)
Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
IV.3.2)
Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags:
Auftragsbekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl: 2007/S 221-269208 vom 16.11.2007.
ABSCHNITT V: AUFTRAGSVERGABE
AUFTRAGS-NR.: 001
BEZEICHNUNG: Einzelhandelsprojekt "Theodor-Bergmann-Straße".
V.1)
Tag der Auftragsvergabe:
11.3.2010.
V.2)
ZAHL DER EINGEGANGENEN ANGEBOTE:
1.
V.3)
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, an den der Auftrag vergeben wurde:
SEPA, Projekt- und Entwicklungsgesellschaft im Städtebau mbH, Daimlerstr. 71-73, 70372 Stuttgart, DEUTSCHLAND.
V.4)
ANGABEN ZUM AUFTRAGSWERT
V.5)
ES KÖNNEN UNTERAUFTRÄGE/SUBAUFTRÄGE VERGEBEN WERDEN:
Ja. Wert oder Anteil des Auftrags, der an Dritte vergeben werden darf:
unbekannt.
ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
VI.1)
AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD:
Nein.
VI.2)
SONSTIGE INFORMATIONEN:
VI.3)
RECHTSBEHELFSVERFAHREN/NACHPRÜFUNGSVERFAHREN:
VI.3.1)
Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren:
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karl-Friedrich-Straße 17, 76133 Karlsruhe, DEUTSCHLAND. Tel. +49 721926-4049. Fax +49 721926-3985.
VI.3.2)
Einlegung von Rechtsbehelfen:
VI.3.3)
Stelle, bei der Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erhältlich sind:
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karl-Friedrich-Straße 17, 76133 Karlsruhe, DEUTSCHLAND. Tel. +49 721926-4049. Fax +49 721926-3985.
VI.4)
TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG:
11.3.2010.

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