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a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle) Name Land Schleswig-Holstein endvertreten durch Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR Straße Gartenstraße 6 PLZ, Ort 24103 Kiel Telefon 0431/599-0 Fax 0431/599-1188 E-Mail kiel@gmsh.de Internet www.gmsh.de b) Vergabeverfahren Öffentliche Ausschreibung, Zeitvertrag Vergabenummer 10R00012 Maßnahmennummer Bereich Kreis Schleswig-Flensburg und Stadt Eckernförde c) Art des Auftrags Ausführen von Bauleistungen d) Ort der Ausführung Kr. Schleswig-Flensb. /Stadt Eckernförde e) Art und Umfang, allgemeine Merkmale der baulichen Anlage allgemeine Merkmale der baulichen Anlage Art und Umfang der Leistung Erweiterte Rohbauarbeiten: Leistungen in geringem Umfang im Rahmen der Bauunterhaltung: Abbrucharbeiten DIN 18459; Mauerarbeiten DIN 18330; Putzarbeiten DIN 18350; Trockenbauarbeiten DIN 18340; Estricharbeiten DIN 18353; Fliesenarbeiten DIN 18352 f) Aufteilung in Lose NEIN Ja, Angebote können abgegeben werden g) Erbringen von Planungsleistungen NEIN Zweck der baulichen Anlage Zweck der Bauleistung h) Ausführungsfrist Monate 0 Kalendertage 0 Beginn der Ausführungsfrist 01.06.2010 Ende der Ausführungsfrist 31.05.2012 i) Anforderung der Vergabeunterlagen bei GMSH AöR, VOB-Submissionsstelle Lübeck, Schillstraße 1-3, 23566 Lübeck Submission-HL-Bieteranfragen@gmsh.de oder Fax: 0451/30086-210 Der Anforderung der Vergabeunterlagen ist ein Beleg für die erfolgte Überweisung beizufügen. Näheres siehe j) Anforderung bis Online-Plattform j) Entgelt für die Vergabeunterlagen Für die Übersendung der Vergabeunterlagen in Papierform gilt: Höhe des Entgeltes 12,80 € Zahlungsweise Banküberweisung Empfänger Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR Kontonummer 21001518 BLZ, Geldinstitut 21000000, Bundesbank Kiel Verwendungszweck Vergabe: 10R00012 - HL Fehlt der Verwendungszweck auf Ihrer Überweisung, so ist die Zahlung nicht zuordenbar und Sie erhalten keine Unterlagen. IBAN DE58 2100 0000 0021 0015 18 BIC-Code MARKDEF1210 Die Vergabeunterlagen können nur versendet werden, wenn - auf der Überweisung der Verwendungszweck angegeben wurde, - gleichzeitig mit der Überweisung die Vergabeunterlagen per Brief oder E-Mail (unter Angabe Ihrer vollständigen Firmenadresse) bei der in Abschnitt i) genannten Stelle angefordert wurden, - das Entgelt auf dem Konto des Empfängers eingegangen ist. Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet. l) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind, VOB-Submissionsstelle, siehe i) n) Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen, Bieter und ihre Bevollmächtigten o) Angebotseröffnung am 21.04.2010 um 08:30 Uhr Ort GMSH AöR, VOB-Submissionsstelle Lübeck, Anschrift siehe Angebotsschreiben p) Sicherheiten s. Vergabeunterlagen r) Rechtsform der Bietergemeinschaften selbstschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter s) Nachweise zur Eignung VOB A § 8 a Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren b Ausgeführte Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren c Jahresdurchschnittlich Beschäftigte in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren f Eintragung in die Handwerksrolle, Berufsregister oder Register der Industrie- und Handelskammer i Zusätzliche Nachweise: Nachweis über Reaktionszeit bei besonders dringlichen Arbeiten (Zeit zwischen Zugang der Störungsmeldung und Leistungsbeginn max. 4 Stunden) t) Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist 02.06.2010 u) Nebenangebote sind nicht zugelassen v) Sonstige Angaben: Auskünfte zum technischen Inhalt erteilt Submission-HL-Bieteranfragen@gmsh.de oder Fax: 0451/30086-210 Auskünfte zum Verfahren werden zusätzlich erteilt unter der Telefonnummer 0451/30086-138 Nachprüfung behaupteter Verstöße Nachprüfungsstelle (§ 31 VOB/A) GMSH, Nachprüfungsstelle Org.-Z. 812, Gartenstr. 6, 24103 Kiel, Tel.0431/599-1112 Fax 0431/599-1119 Zur Überprüfung der Zuordnung zum 20% - Kontingent für nicht EU-weite Vergabeverfahren (§ 2 Nr. 7 VgV) Hinweis: Die Nachprüfungsstelle kann Bietern zu laufenden Vergabeverfahren keine Auskünfte geben. Diese erhalten Sie nur bei dem Ansprechpartner unter v) Zeile 3 und Zeile 4 Vergabekammer (§ 104 GWB)
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